Nachstehende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil
des Vertrages zwischen dem Kunden und der FSO Foreign
Services Office GmbH (im folgenden FSO genannt) als
Reiseveranstalter:
1. Vertragsabschluss Mit
Ihrer Anmeldung bieten Sie FSO den Abschluss eines
Vertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich mit
beigelegtem Formular zu erfolgen. Mit der gesonderten
Unterschrift erkennen Sie die Reisevertragsbedingungen
an. Sehr kurzfristige Buchungen können auch telefonisch
oder elektronisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit
der Annahme Ihrer Anmeldung und deren schriftlicher
Bestätigung durch FSO zustande. Bei der Buchung ist pro
Person automatisch eine Anzahlung von 30 % des
Reisepreises erforderlich. Die Restzahlung erfolgt
spätestens 30 Tage vor Reisebeginn. Nicht
rechtzeitige Zahlung berechtigt FSO die Reiseleistungen
zu verweigern. Die Reisedokumente erhalten Sie 7 Tage
vor der Abreise.
2. Preise und
Zahlungsbedingungen Die Preise verstehen sich in
Schweizer Franken und / oder Euro pro Person bei
Unterkunft im Doppelzimmer und Flügen in der
Economy-Klasse. Für Einzelzimmer ist in der Regel ein
Zuschlag zu bezahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung
(weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) werden Ihnen die
anfallenden Mehrkosten (Telefon, Faxe, Express-Visa) in
Rechnung gestellt, und der Rechnungsbetrag wird sofort
zur Zahlung fällig.
3. Rücktritt/Änderungen
Grundsätzlich kann der abgeschlossene Reisevertrag von
beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung muss mit
eingeschriebenem Brief vor dem 30. Tag des
Reiseantrittes erfolgen. Massgebend zur Berechnung des
Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung:
bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste
Werktag massgebend. Die Bearbeitungsgebühr bei Abmeldung
oder Umbuchung beträgt CHF 60.00 pro Person, Max. CHF
260. -- pro Auftrag. Bei Annullierung
werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende
Annullierungskosten fällig:
bis 61
Tage vor Reisebeginn 10 % 60 – 30 Tage 30 %
14 – 8 Tage 75 % 29 – 15 Tage 50 %
7 – 0 Tage 100 % Bei Nichterscheinen (no show) oder
zu spätem Erscheinen zum Abflug sowie bei Erscheinen mit
ungenügenden Reiseausweisen bezahlen Sie in jedem Fall
100 % des Reisepreises.
Bei der Stellung einer Ersatzperson muss diese bereit
sein, Ihren Vertrag zu übernehmen. Benennen Sie die
Ersatzperson zu spät oder kann diese aufgrund der
besonderen Reiseanfordernissen (körperliche Fitness),
gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen
usw nicht an der Reise teilnehmen, so gilt diese als
annulliert. Ausserdem muss die Ersatzperson im Besitz
von sämtlichen für die Reise notwendigen Formalitäten
(Pass, Visum, eventuelle Impfungen etc) sein. Tritt
ein/e Ersatzreisende/r in den Vertrag ein, so haften Sie
und die Ersatzperson solidarisch für die Bezahlung des
Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfällig
entstehender Mehrkosten. Die Annullierung einer
Reise vor Beginn kann durch FSO erfolgen aufgrund von
bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen
(Streik, politische Unruhen, Naturkatastrophen,
behördlicher Massnahmen usw.) In diesem Falle bietet FSO
nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Bei Nichterreichen
der Mindestteilnehmerzahl kann FSO die Reise bis 21 Tage
vor Reisebeginn absagen. Verzichten Sie in beiden Fällen
auf die vorgeschlagene Ersatzreise erstattet Ihnen FSO
alle bereits geleisteten Zahlungen zurück, wenn das
Ereignis nicht durch die Annullierungskostenversicherung
gedeckt ist. Weitergehende Forderungen sind damit
ausdrücklich ausgeschlossen.
Die Annullation von Flugtickets unterliegt den
Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft
4. Reiseabbruch
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise abbrechen,
erfolgt keine Rückvergütung durch FSO. In Notfällen
(Unfall, Krankheit) steht Ihnen die FSO Reiseleitung bei
der Organisation bei. Beachten Sie in diesem
Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer
Reisezwischenfall-Versicherung, welche im
Arrangementpreis nicht eingeschlossen ist.
5.
Programmänderungen Nach Vertragsabschluss notwendig
werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die
von FSO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt
wurden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich
sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht
beeinträchtigen. Änderungen im Routenverlauf und
Auslassungen, bzw. teilweise Ersetzung von bestimmten
Besichtigungspunkten durch andere, sind bei Reisen mit
Trekking- und Expeditionscharakter auf Grund von
technischen oder behördlichen Gegeben-heiten,
Wetterbedingungen, Pannen u.a. nicht ausgeschlossen.
Diese stellen keine Verletzung der vertraglichen
Pflichten von FSO dar. Handelt es sich dabei um eine vor
Reisebeginn notwendig gewordene erhebliche Änderung
eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie gemäss
Art. 10 des Pauschalreisegesetzes vom Vertrag
zurücktreten.
6. Preisänderungen Diese bleiben
vorbehalten bei Anstieg der Transportkosten, Erhöhung
von staatlich eingeführten Abgaben und Gebühren,
staatlich verfügten Preis-erhöhungen, starke
Wechselkursänderungen. In diesen Fällen wird FSO
bis 21 Tage vor Reisebeginn informieren. Wenn die
Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie das
Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung
kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte gemäss
Art. 10 des Reisegesetzes sind gewahrt.
7. Mindeststeilnehmerzahl Bei Gruppenreisen ist
die Teilnehmerzahl auf 5 - 20 Personen beschränkt.
Entscheidend sind die Angaben auf den einzelnen
Angeboten. FSO empfiehlt Ihnen deshalb eine frühzeitige
Anmeldung, 90 bis max. 60 Tage vor Reisebeginn.
8. Pass, Visa, Impfungen Die Visa und eventuell
notwendige Passübersetzungen werden von uns eingeholt.
Die Passübersetzung ins Arabische, wenn notwendig, wird
ebenfalls von uns veranlasst. Beachten Sie bitte, dass
der Pass noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus
gültig ist. Ebenfalls wird auf obligatorische und
empfohlene Impfungen hingewiesen. Für die Einhaltung der
vorgeschriebenen Pass- und Visavorschriften sowie
Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.
9. Gesundheitliche Anforderungen Zusätzlich gilt: Es
gehört zum Charakter von Natur- und Expeditionsreisen,
dass der Reisende erheblichen Strapazen hinsichtlich des
Klimas und auch körperlichen Anstrengungen ausgesetzt
ist. Ein guter Gesundheitszustand, angemessene
Vorbereitung auf die Reise, Grundkenntnisse in erster
Hilfe und ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und
Umsicht werden vom Reisenden erwartet. Es ist ferner zu
beachten, dass in abgelegenen Regionen Rettungs- und
Behandlungsmöglichkeiten nur in eingeschränktem Masse
verfügbar sind und daher auch kleine Verletzungen Folgen
haben können. Die Teilnahme an Expeditionsreisen
beinhaltet daher auch bei guter Vorbereitung und
Durchführung ein Restrisiko, welches Sie in
Eigenverantwortung zu tragen haben.
10. Zoll- und
Devisenbestimmungen Sie sind für die Einhaltung
dieser Vorschriften allein verantworlich. FSO haftet
nicht für Zuwiderhandlung; diese wird als Annullierung
durch Sie behandelt.
11. Versicherungen.
Annullierungkosten- und Reisezwischenfallversicherung
ist obligatorisch. Falls Sie keine Versicherung haben,
kann diese bei uns abgeschlossen werden und wird separat
dazugerechnet.
12. Haftung FSO ist im Besitz einer
Veranstalter-Haftpflichtversicherung gemäss Bundesgesetz
über Pauschalreisen. FSO haftet in keiner Weise für Unfälle und
Verspätungen in der Luftfahrt, bei der Benutzung von
Verkehrsmitteln (Bussen, Taxis, Geländefahrzeugen, usw)
beim Umgang mit Tieren, Angriffen von Tieren oder
Menschen, bei Fussmärschen oder eigenen Unternehmungen,
Attentaten, Unruhen und sonstigen Krisen und
unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen. Für
die sichere Aufbewahung von Ihren Wertgegenständen
(Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und
Videoausrüstungen usw) sind Sie allein verantwortlich.
In Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren.
FSO haftet nicht im Falle von Diebstahl, Verlust und
Schäden etc.
13. Beanstandungen Sie als Kunde
sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen
im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken,
eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten.
Sie sind insbesondere verpflichtet, Ihre
Beanstandungen unverzüglich der örtlichen oder
begleitenden Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sie
um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine Reiseleitung im
Reisegebiet nicht vorhanden oder zu erreichen, sind
etwaige Reisemängel direkt an FSO an deren Sitz zur
Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen
Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung
nicht ein. Beanstandungen und allfällige
Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen
nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden.
14. Gerichtsstand Auf die Rechtsbeziehung zwischen
Ihnen und FSO ist Schweizer Recht anwendbar.
Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zofingen. Einer
gerichtlichen Auseinandersetzung muss zwingend ein
Mediationsverfahren vorausgehen.
Im übrigen
wird auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18.
Juni 1993 verwiesen.
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