Spezialist für Wüstenreisen

Abenteuer-/Natur-/Kulturreisen

 

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Allgemeine Reise-und Vertragsbedingungen

Nachstehende Hinweise und Bedingungen sind Bestandteil des Vertrages zwischen dem Kunden und der FSO Foreign Services Office GmbH (im folgenden FSO genannt) als Reiseveranstalter:

1. Vertragsabschluss
Mit Ihrer Anmeldung bieten Sie FSO den Abschluss eines Vertrages an. Die Anmeldung hat schriftlich mit beigelegtem Formular zu erfolgen. Mit der gesonderten Unterschrift erkennen Sie die Reisevertragsbedingungen an. Sehr kurzfristige Buchungen können auch telefonisch oder elektronisch erfolgen. Der Reisevertrag kommt mit der Annahme Ihrer Anmeldung und deren schriftlicher Bestätigung durch FSO zustande. Bei der Buchung ist pro Person automatisch eine Anzahlung von 30 % des Reisepreises erforderlich. Die Restzahlung erfolgt spätestens 30 Tage vor Reisebeginn.  Nicht rechtzeitige Zahlung berechtigt FSO die Reiseleistungen zu verweigern. Die Reisedokumente erhalten Sie 7 Tage vor der Abreise.

2. Preise und Zahlungsbedingungen
Die Preise verstehen sich in Schweizer Franken und / oder Euro pro Person bei Unterkunft im Doppelzimmer und Flügen in der Economy-Klasse. Für Einzelzimmer ist in der Regel ein Zuschlag zu bezahlen. Bei kurzfristiger Anmeldung (weniger als 30 Tage vor Reisebeginn) werden Ihnen die anfallenden Mehrkosten (Telefon, Faxe, Express-Visa) in Rechnung gestellt, und der Rechnungsbetrag wird sofort zur Zahlung fällig.

3. Rücktritt/Änderungen
Grundsätzlich kann der abgeschlossene Reisevertrag von beiden Seiten gekündigt werden. Die Kündigung muss mit eingeschriebenem Brief vor dem 30. Tag des Reiseantrittes erfolgen. Massgebend zur Berechnung des Annullierungsdatums ist das Eintreffen Ihrer Erklärung: bei Samstagen, Sonn- und Feiertagen ist der nächste Werktag massgebend. Die Bearbeitungsgebühr bei Abmeldung oder Umbuchung beträgt CHF 60.00 pro Person, Max. CHF 260. -- pro Auftrag. Bei Annullierung  werden zu den Bearbeitungsgebühren folgende Annullierungskosten fällig:

bis 61 Tage vor Reisebeginn 10 %
60 – 30 Tage 30 %        14 – 8 Tage 75 %
29 – 15 Tage 50 %        7 – 0 Tage 100 %
Bei Nichterscheinen (no show) oder zu spätem Erscheinen zum Abflug sowie bei Erscheinen mit ungenügenden Reiseausweisen bezahlen Sie in jedem Fall 100 % des Reisepreises.

Bei der Stellung einer Ersatzperson muss diese bereit sein, Ihren Vertrag zu übernehmen. Benennen Sie die Ersatzperson zu spät oder kann diese aufgrund der besonderen Reiseanfordernissen (körperliche Fitness), gesetzlichen Vorschriften oder behördlichen Anordnungen usw nicht an der Reise teilnehmen, so gilt diese als annulliert. Ausserdem muss die Ersatzperson im Besitz von sämtlichen für die Reise notwendigen Formalitäten (Pass, Visum, eventuelle Impfungen etc) sein. Tritt ein/e Ersatzreisende/r in den Vertrag ein, so haften Sie und die Ersatzperson solidarisch für die Bezahlung des Reisepreises, der Bearbeitungsgebühr und allfällig entstehender Mehrkosten. Die Annullierung  einer Reise vor Beginn kann durch FSO erfolgen aufgrund von bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbaren Ereignissen (Streik, politische Unruhen, Naturkatastrophen, behördlicher Massnahmen usw.) In diesem Falle bietet FSO nach Möglichkeit eine Ersatzreise an. Bei Nichterreichen der Mindestteilnehmerzahl kann FSO die Reise bis 21 Tage vor Reisebeginn absagen. Verzichten Sie in beiden Fällen auf die vorgeschlagene Ersatzreise erstattet Ihnen FSO alle bereits geleisteten Zahlungen zurück, wenn das Ereignis nicht durch die Annullierungskostenversicherung gedeckt ist. Weitergehende Forderungen sind damit ausdrücklich ausgeschlossen.

Die Annullation von Flugtickets unterliegt den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft

4. Reiseabbruch
Sollten Sie aus irgendeinem Grund die Reise abbrechen, erfolgt keine Rückvergütung durch FSO. In Notfällen (Unfall, Krankheit) steht Ihnen die FSO Reiseleitung bei der Organisation bei. Beachten Sie in diesem Zusammenhang auch die Möglichkeit zum Abschluss einer Reisezwischenfall-Versicherung, welche im Arrangementpreis nicht eingeschlossen ist.

5. Programmänderungen
Nach Vertragsabschluss notwendig werdende Änderungen wesentlicher Reiseleistungen, die von FSO nicht wider Treu und Glauben herbeigeführt wurden, sind nur gestattet, wenn diese nicht erheblich sind und den Gesamtzuschnitt der gebuchten Reise nicht beeinträchtigen. Änderungen im Routenverlauf und Auslassungen, bzw. teilweise Ersetzung von bestimmten Besichtigungspunkten durch andere, sind bei Reisen mit Trekking- und Expeditionscharakter auf Grund von technischen oder behördlichen Gegeben-heiten, Wetterbedingungen, Pannen u.a. nicht ausgeschlossen. Diese stellen keine Verletzung der vertraglichen Pflichten von FSO dar. Handelt es sich dabei um eine vor Reisebeginn notwendig gewordene erhebliche Änderung eines wesentlichen Vertragspunktes, so können Sie gemäss Art. 10 des Pauschalreisegesetzes vom Vertrag zurücktreten.

6. Preisänderungen
Diese bleiben vorbehalten bei Anstieg der Transportkosten, Erhöhung von staatlich eingeführten Abgaben und Gebühren, staatlich verfügten Preis-erhöhungen, starke Wechselkursänderungen. In diesen Fällen wird FSO  bis 21 Tage vor Reisebeginn informieren. Wenn die Preiserhöhung mehr als 10 % beträgt, haben Sie das Recht, innerhalb von 5 Tagen nach Erhalt der Mitteilung kostenlos vom Vertrag zurückzutreten. Die Rechte gemäss Art. 10 des Reisegesetzes sind gewahrt.

7. Mindeststeilnehmerzahl
Bei Gruppenreisen ist die Teilnehmerzahl auf 5 - 20 Personen beschränkt. Entscheidend sind die Angaben auf den einzelnen Angeboten. FSO empfiehlt Ihnen deshalb eine frühzeitige Anmeldung, 90  bis max. 60 Tage vor Reisebeginn.

8. Pass, Visa, Impfungen
Die Visa und eventuell notwendige Passübersetzungen werden von uns eingeholt. Die Passübersetzung ins Arabische, wenn notwendig, wird ebenfalls von uns veranlasst. Beachten Sie bitte, dass der Pass noch 6 Monate über das Rückreisedatum hinaus gültig ist. Ebenfalls wird auf obligatorische und empfohlene Impfungen hingewiesen. Für die Einhaltung der vorgeschriebenen Pass- und Visavorschriften sowie Gesundheitsbestimmungen sind Sie allein verantwortlich.

9. Gesundheitliche Anforderungen
Zusätzlich gilt: Es gehört zum Charakter von Natur- und Expeditionsreisen, dass der Reisende erheblichen Strapazen hinsichtlich des Klimas und auch körperlichen Anstrengungen ausgesetzt ist. Ein guter Gesundheitszustand, angemessene Vorbereitung auf die Reise, Grundkenntnisse in erster Hilfe und ein erhebliches Mass an Eigenverantwortung und Umsicht werden vom Reisenden erwartet. Es ist ferner zu beachten, dass in abgelegenen Regionen Rettungs- und Behandlungsmöglichkeiten nur in eingeschränktem Masse verfügbar sind und daher auch kleine Verletzungen Folgen haben können. Die Teilnahme an Expeditionsreisen beinhaltet daher auch bei guter Vorbereitung und Durchführung ein Restrisiko, welches Sie in Eigenverantwortung zu tragen haben.

10. Zoll- und Devisenbestimmungen
Sie sind für die Einhaltung dieser Vorschriften allein verantworlich. FSO haftet nicht für Zuwiderhandlung; diese wird als Annullierung durch Sie behandelt.

11. Versicherungen.
Annullierungkosten- und Reisezwischenfallversicherung ist obligatorisch. Falls Sie keine Versicherung haben, kann diese bei uns abgeschlossen werden und wird separat dazugerechnet.

12. Haftung
FSO ist im Besitz einer Veranstalter-Haftpflichtversicherung gemäss Bundesgesetz über Pauschalreisen. FSO haftet in keiner Weise für Unfälle und Verspätungen in der Luftfahrt, bei der Benutzung von Verkehrsmitteln (Bussen, Taxis, Geländefahrzeugen, usw) beim Umgang mit Tieren, Angriffen von Tieren oder Menschen, bei Fussmärschen oder eigenen Unternehmungen, Attentaten, Unruhen und sonstigen Krisen und unvorhersehbaren oder nicht abwendbaren Ereignissen. Für die sichere Aufbewahung von Ihren Wertgegenständen (Bargeld, Schmuck, Kreditkarten, Foto- und Videoausrüstungen usw) sind Sie allein verantwortlich. In Hotels sind Wertgegenstände im Safe aufzubewahren. FSO haftet nicht im Falle von Diebstahl, Verlust und Schäden etc.

13. Beanstandungen
Sie als Kunde sind verpflichtet, bei aufgetretenen Leistungsstörungen im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen mitzuwirken, eventuelle Schäden zu vermeiden oder gering zu halten. Sie sind  insbesondere verpflichtet, Ihre Beanstandungen unverzüglich der örtlichen oder begleitenden Reiseleitung zur Kenntnis zu geben und sie um Abhilfe zu ersuchen. Ist eine Reiseleitung im Reisegebiet nicht vorhanden oder zu erreichen, sind etwaige Reisemängel direkt an FSO an deren Sitz zur Kenntnis zu geben. Unterlassen Sie es schuldhaft, einen Mangel anzuzeigen, so tritt ein Anspruch auf Minderung nicht ein. Beanstandungen und allfällige Schadenersatzansprüche müssen spätestens vier Wochen nach Rückreise schriftlich geltend gemacht werden.

14. Gerichtsstand
Auf die Rechtsbeziehung zwischen Ihnen und FSO ist Schweizer Recht anwendbar. Der ausschliessliche Gerichtsstand ist Zofingen. Einer gerichtlichen Auseinandersetzung muss zwingend ein Mediationsverfahren vorausgehen.

Im übrigen wird auf das Bundesgesetz über Pauschalreisen vom 18. Juni 1993 verwiesen.

 

 

 

 

 

 

 

 

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